Steuerstrafrecht

Die steuerstrafrechtliche Beratung und Verteidigung nimmt einen großen Raum unserer Tätigkeit ein. Das Spektrum der Probleme reicht von dem in der Steuererklärung nicht erklärten Auslandskonto über die Gewinnschmälerung mittels fingierter Betriebsausgaben bis hin zu komplexen Umsatzsteuerkarussellen.

Charakteristisch für Ermittlungen in diesem Bereich ist die Parallelität von Steuerstraf- und Veranlagungsverfahren. In beiden Verfahren gelten unterschiedliche Mitwirkungspflichten für den Mandanten und gänzlich verschiedene Rechte und Vorgehensweisen der Behörden.

Wir führen für Sie die Verhandlungen mit den Finanzbehörden, beraten sie beispielsweise zu Fragen der steuerstrafrechtlichen Selbstanzeige, verteidigen Sie im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren oder vor Gericht.

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