Korruptionsstrafrecht

Große Korruptionsfälle und deren Nachwirkungen haben die Wirtschaft in den vergangenen Jahren intensiv beschäftigt und grundlegende Veränderungen bewirkt. Lange ist es her, dass so genannte „nützliche Aufwendungen“ als notwendiges Übel mehr oder weniger stillschweigend toleriert wurden.

Die mit Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Korruption verbundenen negativen Auswirkungen für Beschuldigte und betroffene Unternehmen sind immens. Den Beschuldigten drohen Untersuchungshaft, empfindliche Strafen sowie Schadenersatzansprüche und Steuernachzahlungen. Den betroffenen Unternehmen drohen die staatliche „Gewinnabschöpfung“, Auftragssperren, Ansprüche des Fiskus und massiver Reputationsverlust.

Diese Folgeprobleme erfordern sowohl aus der Perspektive des einzelnen Beschuldigten wie des betroffenen Unternehmens eine umfassende rechtliche Beratung. Dabei entwickeln wir einzelfallbezogen ein umfassendes und belastbares Handlungskonzept – für betroffene Unternehmen, Beschuldigte oder auch Zeugen.

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