Allgemeines Strafrecht

Seit der Gründung der Kanzlei im Jahr 2002 stehen wir unseren Mandanten in grundsätzlich allen strafrechtlichen Problemfeldern als Ansprechpartner zur Verfügung.

Wir beraten und vertreten Sie in allen Angelegenheiten, die sich aus der Anwendung des Strafgesetzbuchs (StGB) und der Strafprozessordnung (StPO) ergeben können.

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